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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Campingpark Hüttensee

1. Ankunfts- und Abfahrtszeiten

Ihr Stellplatz steht Ihnen am Anreisetag ab 13:00 Uhr zur Verfügung. Ihre Mietunterkunft steht Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Wir bitten Sie, Ihren Stellplatz/ Ihre Mietunterkunft am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr zu verlassen. Nur bei Stellplätzen: Einen Stromverbrauch über 5 kWh/Tag schicken wir mit gesonderter Rechnung per E-Mail. Eine spätere Abreise als ursprünglich geplant ist in manchen Fällen auf Anfrage möglich. Das Aufladen von Elektro- / Hybridfahrzeugen ist untersagt.

2. Buchung & Bezahlung

Es gelten folgende Zahlungsbedingungen für Ihren reservierten Stellplatz/ Ihre reservierte Mietunterkunft:

  • Anzahlung von 20% des Gesamtpreises innerhalb von 14 Tagen nach Reservierung auf unserem Konto eingehend
  • Restzahlung des Gesamtpreises 30 Tage vor Anreise auf unserem Konto eingehend
  • Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Anreise ist der gesamte Gesamtpreis mit Erhalt der Buchungsbestätigung/ Rechnung sofort in einem Betrag zur Zahlung fällig, eingehend auf unserem Konto innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/ Rechnung bzw. spätestens am letzten Werktag vor der Anreise. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
  1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
  2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

3. Aufenthalt & Regeln

Musik : Das Hören von Musik über Lautsprecher / Boxen jeglicher Art ist nicht erlaubt. Im Interesse aller darf nur über den Handylautsprecher Musik abgespielt werden. Bei erheblichen Zuwiderhandlung kann das Gerät für die Dauer des Aufenthaltes eingezogen werden.

Gewerbe: Der Aufenthalt auf dem Campingpark Hüttensee ist unseren Gästen ausschließlich für Urlaubs-, Freizeit- und Erholungszwecke vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes, jeglicher Verkauf, sowie Schaustellung ist nicht gestattet.

Cannabis:  In Gegenwart von Kindern und Jugendlichen oder in der Nähe von Spielplätzen darf laut Gesetz kein Cannabis geraucht werden. Der Campingpark versteht sich als großer Spielplatz und Ferienort für Familien mit Kindern. Wir bitten Sie, diese Regel auf dem Gelände des Campingparks zu respektieren.

4. Rücktritt

Sie können jederzeit vor Anreise von Ihrer Buchung zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittzeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Bei einer Stornierung Ihrer Buchung berechnen wir:

  • Bis 49 Tage vor Anreise 0 % des Gesamtpreises
  • Ab 48 bis 30 Tage vor Anreise 20 % des Gesamtpreises
  • Ab 29 bis 7 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtpreises
  • Ab dem 6. Tag vor Anreise, dem Tag der Anreise sowie bei Nichtanreise 90% des Gesamtpreises

5. Umbuchung

Eine einmalige Umbuchung bis 7 Tage vor Anreise ist schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Umbuchungszeitraum ist der Eingang der Umbuchungserklärung bei uns. Die Umbuchung auf einen neuen Zeitraum ist im selben Jahr oder Folgejahr möglich und muss innerhalb von max. 14 Tagen festgelegt werden. Nach einer Umbuchung auf einen neuen Zeitraum bleiben die Rücktrittsbedingungen (siehe §4) für den ursprünglich gebuchten Zeitraum wirksam.

6. Winter, Frost und Verfügbarkeit der Infrastruktur

Im Winter ist unsere Anlage geschlossen. Wetterbedingt (bspw. bei Frost) kann auch im Frühjahr und im Herbst die Situation entstehen das gewisse Teile der Infrastruktur (wie z.B. Wassersäulen an Komfort- und Premiumplätzen, Mietbäder, Sanitärhäuser, Ver- & Entsorgungsstation für Wohnmobil, Entsorgung Chemietoilette, Außenduschen und Außenwaschbecken von der Wasserversorgung zeitweilig getrennt werden müssen und Gästen somit nicht zur Verfügung stehen. Dies berechtigt nicht zur Preisminderung, Schadensersatz oder anderen Rechten, es sei denn, der Ausfall wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt; gleiches gilt für einen zeitweiligen Ausfall von Einrichtungen und Services bei dringlichen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten.

7. Platzordnung und Verhaltensregeln

Für alle Besucher ist unsere Platzordnung verbindlich, die auf dem Gelände des Campingpark Hüttensee ausgehängt und auf Wunsch ausgehändigt wird. Wer in grober Weise gegen die Platzordnung und trotz Ermahnung gegen die Ruhezeiten oder andere Regeln (insbesondere unangemessenes befahren des Geländes) verstößt, kann umgehend vom Platz verwiesen werden. Bei erheblichen Verstoß gegen die Nachtruhe kann ein Verweis ohne vorherige Verwarnung ausgesprochen werden. Es besteht dann die Verpflichtung, den gesamten und ursprünglich geplanten/gebuchten Aufenthalt zu bezahlen. Darüber hinaus darf nur die angemeldete Personenzahl an Übernachtungsgästen den Platz betreten. Tagesbesuchern ist der Zutritt nur nach Anmeldung und Bezahlung  gestattet.